Die SupremaCard ist eine von mehreren Angeboten für eine Prepaid-Kreditkarte mit Kontofunktion der PayCenter GmbH. Die Bestellung der Suprema-Card erfolgt über das Internet, das Postident-Verfahren ist erforderlich. Freiberufler und kleine Selbstständige können zusätzlich zum bürgerlichen Namen die jeweilige Firmenbezeichnung hinterlegen lassen, sodass gewerbliche Zahlungseingänge möglich sind. Sie unterliegen tatsächlich keiner Verpflichtung zur Trennung des privaten und des geschäftlichen Bankkontos. Eine solche ist jedoch für eine saubere Buchführung beziehungsweise eine erleichterte Durchführen der Überschussrechnung hilfreich und vermeidet zudem, dass der Steuerprüfer zwangsläufig Einblick in private Zahlungsvorgänge erhält.
- Die Beantragung von mehr als einer SupremaCard ist erlaubt und ermöglicht die wünschenswerte Trennung des privaten vom geschäftlichen Bankkonto, verdoppelt aber zwangsläufig die jährlichen Grundkosten.
- Die PayCenter GmbH bewirbt die SupremaCard ausdrücklich als Jedermann-Konto. Das stellt nach allgemeinem Verständnis die Zusage dar, tatsächlich jedem Antragsteller die mit einem Girokonto verbundene Prepaid-Kreditkarte auszuhändigen.
- Die Beantragung der Suprema-Kreditkarte durch in das Handelsregister eingetragene Firmen ist möglich. Die PayCenter GmbH weist jedoch darauf hin, dass sie für diese Zielgruppe mit der B2BCard ein anderes (besser geeignetes?) Kartenprodukt anbietet.
- Die SupremaCard wird nur an volljährige Antragsteller ausgegeben. Eine Kündigung ist jederzeit möglich, eine Kündigungsfrist besteht nicht. Das zum Kündigungszeitpunkt vorhandene Kartenguthaben wird auf das vom Kunden anzugebende neue Bankkonto überwiesen.
Die Schufa-Freiheit der SupremaCard
Die SupremaCard verbindet eine Prepaid-Kreditkarte mit einem Bankkonto auf Guthabenbasis. Eine Schufa-Anfrage ist vor der Ausstellung nicht erforderlich, da der Kunde weder einen Kredit noch die Zusage für ein Kreditlimit erhält. Die ebenfalls nicht erfolgende Information der Schufa über die Kontoeröffnung gilt nicht bei jedem Guthabenkonto. Vielmehr benachrichtigen die meisten ein Jedermann-Konto anbietenden Volksbanken und Sparkassen die Kreditsicherung über jedes neu eingerichtete Bankkonto, selbst wenn dieses auf Guthabenbasis geführt wird. Das trifft auch auf eventuelle Kontopfändungen zu, bei denen die PayCenter GmbH für die SupremaCard ausdrücklich die Nichtweitermeldung an die Schufa zusagt.
Die beworbene vollständige Schufafreiheit des zur Prepaid-Kreditkarte gehörenden Bankkontos trifft allerdings in einem Fall aus rechtlichen Gründen nicht zu. Sobald der Inhaber einer SupremaCard sein Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umwandet, muss die PayCenter GmbH die Schufa über den Vorgang benachrichtigen. Diese Maßnahme dient ausschließlich der Sicherstellung, dass kein Kontoinhaber die bestehende Pfändungsfreigrenze erhöht, indem er schlicht mehrere P-Konten einrichtet.
Die Kreditkarten-Funktion der SupremaCard
Die SupremaCard ist eine Prepaid-Mastercard ohne Aufladelimit. Für Zahlungen mit der Mastercard stehen zahlreiche Akzeptanzstellen im Inland und im Ausland zur Verfügung. Zu den Vorteilen dieser Karte gegenüber vielen weiteren Prepaid-Kreditkarten gehört der Verzicht auf das Auslandseinsatzentgelt für Zahlungen außerhalb des Euro-Währungsraums.
Versicherungsleistungen sind mit der SupremaCard nicht verbunden. Sie stellt die einzige Zahlkarte zum integrierten Bankkonto dar, wodurch sich die bargeldlosen Zahlmöglichkeiten gegenüber einem klassischen Girokonto mit zusätzlicher Bankkarte verringern. So nehmen Lebensmitteldiscounter und einige weitere Ladengeschäfte in Deutschland zwar die EC-Karte als Zahlungsmittel an, akzeptieren aber keine Kreditkarten. In diesen Einkaufsstätten müssen Inhaber der SupremaCard folglich mit Bargeld bezahlen.
Entgegen dem bei Kreditkartenzahlungen oft noch üblichen Unterschriftverfahren erfordert jeder Zahlungsvorgang mit der SupremaCard die Eingabe der PIN. Diese erfahren Kartenbesitzer im Online-Bereich ihrer Prepaid-Kreditkarte.
Die schwarze Grundfarbe der Suprema Card erweckt den Eindruck einer hochwertigen Kreditkarte. Das gilt hinsichtlich des nicht bestehenden Aufladelimits, nicht aber in Bezug auf Sonderleistungen, die nicht bzw. in keinem auffälligen Umfang existieren. Der Kartennutzer kann sich jedoch zumindest ohne Aufpreis für ein anderes als das Standard-Kartendesign entscheiden.
Das auf dem Kreditkartenkonto eingezahlte Guthaben wird nicht verzinst.
Das Bankkonto der SupremaCard
- Das zur SupremaCard gehörende Girokonto ist ein vollwertiges Bankkonto mit einer deutschen BIC Kontonr und einer inländischen IBAN. Es lässt neben Überweisungen auch Lastschriften zu, was nicht auf jede mit einem Bankkonto verbundene Prepaid-Kreditkarte zutrifft. Eine Trennung des Guthabens zwischen dem Kreditkartenkonto und dem Girokonto existiert nicht.
- Da es sich um ein reines Guthabenkonto handelt, darf die PayCenter GmbH dem Kunden weder einen Dispositionskredit einräumen noch eine Kontoüberziehung dulden, sondern muss jede nicht durch das Guthaben gedeckte Verfügung zurückweisen.
- Die Kontoführung des Bankkontos der SupremaCard erfolgt online. Zahlungsaufträge müssen bis 15.00 Uhr bei der Bank eingegangen sein, damit sie am selben Tag zur Durchführung gelangen. Als täglichen Buchungszeitraum gibt die PayCenter GmbH jedoch die Zeit von 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr an. Daueraufträge und Terminüberweisungen sind selbstverständlich möglich.
Die Kosten der SupremaCard
Anders als für die meisten weiteren Angebote der PayCenter GmbH ist für die Eröffnung des mit der SupremaCard verbundenen Girokontos kein Einrichtungsentgelt zu zahlen. Falls das Konto zugleich als Geschäftskonto genutzt werden soll, fällt ein solches hingegen in Höhe von 19,00 Euro an. Die Kontoeinrichtung eines Firmenkontos für Unternehmen mit Handelsregistereintrag würde einmalig 98,00 Euro kosten, wobei der Verweis des Anbieters auf das besser geeignete Produkt B2BCard zu beachten ist.
Das Jahresentgelt beläuft sich bei der Suprema Card auf 79,00 Euro. Kontoinhaber zahlen für jede eingehende oder ausgehende Überweisung ebenso wie für jede Lastschrift sechzig Cent, während eine Scheckeinreichung drei Euro kostet. Für jede einzelne Bargeldabhebung werden fünf Euro belastet, wobei die AGBs die zusätzliche Berechnung anfallender Fremdgebühren erlauben. Eigentlich schreibt der Gesetzgeber für fünf Bargeldverfügungen die Kostenfreiheit vor. Diese gilt dem vollständigen Gesetzestext zwar für Auszahlungen am Schalter, wird aber üblicherweise auch auf die Automatennutzung ausgeweitet, da diese für Banken kostengünstiger als die persönliche Geldauszahlung ist. Zudem unterhält die PayCenter GmbH keine Bankschalter, an denen die Nutzer der SupremaCard sich Geld auszahlen lassen können.
Zusätzliche Leistungen wie die SMS-Benachrichtigung bei jeder Aufladung oder nach einer durchgeführten Transaktion sowie werden ebenso wie die Abfrage des Kontostandes mittels einer SMS mit zehn Cent berechnet, lassen sich aber jederzeit deaktivieren.
Mehr im Web zur Suprema-MasterCard:
- www.supremacard.de
- www.cardscout.de/vergleich/kreditkarte/supremacard/207086.html
- www.paycenter.de/index.php/privatkunden/prepaidmastercards.html
Kreditkarten-Ratgeber.de Fazit: Für wen eignet sich die SupremaCard Kreditkarte mit Konto?
Die SupremaCard ist ideal für Kunden, die auf der Suche nach einem Bankkonto sind und aufgrund ihrer schlechten Schufa bei klassischen Banken in der Regel abgelehnt werden. Eine bloße Prepaid-Karte lässt sich über andere Angebote zu deutlich günstigeren Bedingungen beantragen. Die Karte erfüllt dank des integrierten Bankkontos die Forderung der Europäischen Union, jedem Einwohner den Zugang zu einem Girokonto zu ermöglichen. Die Entgelte wirken hoch, entsprechen aber den bei Prepaid-Kreditkarten mit zusätzlicher Kontofunktion üblichen Preisen. Für ein vollwertiges Konto wünschenswert ist die zusätzliche Ausgabe einer EC-Karte, damit die Nutzer auch bei Discountern ohne Bargeld zahlen können. Alternativen zur SupremaCard sind je nach persönlichen Präferenzen u.a. die MeineGiroKarte, die Onlinekonto-MasterCard oder Global MasterCard Kreditkarten.