Immer mehr Anbieter werben mit einer anonymen Kreditkarte um neue Kunden. Meistens handelt es sich dabei um sog. Prepaid Kreditkarten. Diese sind de Facto keine echten Kreditkarten, da sie kein individuelles Kreditkartenlimit enthalten, sondern immer nur dann eingesetzt werden können, wenn ein entsprechendes Guthaben auf dem Kreditkartenkonto aufgeladen wurde. Insofern bieten anonyme Kreditkarten den Nachteil, dass es sich hierbei in der Regel nicht um echte Kreditkarten handelt.
Wie weit geht die Anonymität?
Darüber hinaus sollte der Begriff der Anonymität genauer betrachtet werden. In diesem Kontext kann festgestellt werden, dass es schon aufgrund der gesetzlichen Vorschriften keine wirklich anonyme Kreditkarte geben kann. Bei den, von verschiedenen Dienstleistern angebotenen Kreditkarten handelt es sich lediglich um Prepaid Kreditkarten ohne jeglichen Namensaufdruck. Dass heißt, dass der Name des Karteninhabers nicht auf der Vorderseite der Karte eingeprägt wird. Somit ist für denjenigen der die Karte als Zahlungsmittel akzeptiert nicht ersichtlich, wer der Karteninhaber ist.
Trotz fehlendem Namensaufdruck handelt es sich aber dennoch nicht um anonyme Kreditkarten. Der Karteninhaber ist der Kreditkartengesellschaft immer bekannt, da diese dazu verpflichtet ist, die Identität des Karteninhabers zweifelsfrei festzustellen. Bei den wenigen verfügbaren Kreditkarten, die übertragbar sind, handelt es sich um Guthabenkarten, die nicht von einem externen Konto aufgeladen werden können. Diese Karten können grundsätzlich nicht wiederaufgeladen werden und werden deshalb auch als Einwegkreditkarten bezeichnet.
Die einzigen Bezahlkarten, die wirklich anonym sind, sind die besagten Einwegkreditkarten. Bei diesen handelt es sich per Definition aber nicht im Entferntesten um Kreditkarten, sondern lediglich um guthabenbasierte Bezahlkarten. Diese werden in der Regel nur im Internet eingesetzt, wenn der Zahlungspflichtige gegenüber dem Zahlungsempfänger absolut anonym bleiben will.